ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BA Schilderdienst

für Dienstleistungen der Firma Behram Behrami Mayrstr. 6 80997 München

1. Geltungsbereich:

 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Rechtsgeschäfte der Firma Behram Behrami Dienstleister genannt – mit
seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit
einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser
AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen
Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand

1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der
spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von
den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der
Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen
Verpflichtungen frei.
3. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines
Kundenauftrags durch den Auftraggeber per Schriftform und dessen
Annahme durch den Dienstleister zustande.
2. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages zwei Wochen
gebunden.
3. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im
schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Auftrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
2. Der Auftrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird keine Frist
vereinbart.
3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger
Grund liegt beispielsweise vor,
• wenn die fällige Vorauskasse nicht bezahlt wird.
• der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen
im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht
leistet.
• der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall
gerät, (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz) es sei denn, es wurde bereits
ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die
detailliert aufgelisteten Aufgaben, (Einrichten einer Haltezone, und- oder
Baustellensicherung, nach den jeweils geltenden Bestimmungen, der RSA,
RILSA, bzw. Bestimmungen der jeweiligen Städte und Gemeinden) sofern
durchführbar, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
2. Der Dienstleister wird dem Auftraggeber, wenn schriftlich vereinbart alle
notwendigen Unterlagen wie Genehmigungen oder Vornotierungslisten zur
Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat jedoch selbst Sorge zu tragen, dass
Ihm die benötigten Unterlagen, spätestens einen Tag vor Beginn der
Haltezone oder Baumaßnahme vorliegen. Sollte der Auftraggeber am Tage
der Maßnahme die benötigten Unterlagen nicht vor Ort haben, und Ihm z.B.
auf Grund von Wartezeiten zusätzliche Kosten entstehen, wird vom
Dienstleister keine Haftung übernommen.
3. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags
tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in
Kenntnis zu setzen.
4. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen
Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über
entsprechendes Gerat oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn
individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht,
nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung
der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften
oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten
Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher
Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach
Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu
welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller
die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und
gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers
eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom
Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der
Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen
vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in
einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen
entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Auftrag aufgeführten
Festpreis – oder vereinbarten Mietpreisen für Material nach Beendigung oder
bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis alle 14 Tage fällig
und berechnet. Bei Rechnungsstellung werden Lieferung / Aufbau sowie
Abholung / Abbau grundsätzlich mit der ersten Rechnung fällig, auch wenn
die Abholung / Abbau erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.
2. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis,
insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer
Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach
bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
3. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden
Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
4. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag
nicht innerhalb von 1 Monat nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist
der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die
Verzugszinsen betragen 3 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung
geltenden Basiszinssatz.
5. Der Dienstleister behält sich vor im Einzelfalle Vorauskasse zu fordern.
7. Haftung
1. Der Dienstleister haftet in Fallen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für
Baustellensicherungen erfolgt nur für nachweislich mangelhaften Aufbau,
nicht für im Laufe der Bauzeit entstehende Änderungen an der
Baustellensicherung oder fehlende Beschilderungen. Der Auftraggeber hat
dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellensicherung so wie angeliefert und
aufgebaut verbleibt. Der Auftraggeber selbst oder ein vom Auftraggeber
bestimmter Erfüllungsgehilfe sind verpflichtet die Vollständigkeit der
Beschilderung, bzw. der Baustellensicherung täglich zu prüfen, und etwaige
Mängel unverzüglich dem Dienstleister zu melden. Der Dienstleister haftet in
keinem Fall für räumliche Ausdehnungen von Baustellen-
Einrichtungsflächen, wenn diese nicht mit den genehmigten Quadratmetern
der Genehmigungsbehörde übereinstimmen. Für das Verschulden von
Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben
Umfang.
2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz
neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den
Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mangeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
3. Der Auftraggeber/Genehmigungsnehmer haftet in vollem Umfang für
entstandene Schäden, welche durch unser geliefertes Material wie Schilder,
Baken, Absperrgitter ihm selbst oder Dritten entstehen. Dies können unter
anderem Schäden, bedingt durch Sturm, Schnee, Vandalismus, mutwilliges
Verstellen durch Dritte sein. Dies beinhaltet alle Schäden wie z.B. an
Fahrzeugen, Hauswänden, Gartenzäune oder sonstige auf und an Straßen
befindliche öffentliche oder private Gegenstände. Der
Auftraggeber/Genehmigungsnehmer ist selbst für die nötige Kontrolle zur
Abwehr von Schäden durch unser Material zuständig. Sollte dies durch den
Dienstleister übernommen werden, bedarf es dazu eines gesonderten
Auftrags mit schriftlicher Vereinbarung.
4. Zur Verfügung gestelltes Material, insbesondere Ampeln,
Sicherungsanhänger, Baken, Absperrschranken und Beschilderungen,
müssen abgesehen von bestimmungsgemäßen Abnutzungen in
ordnungsgemäßem Zustand sein. Der Dienstleister behält sich vor, den
Auftraggeber insbesondere bei offensichtlich durch, oder bei den
Bauarbeiten entstandene Schäden, in Regress zu nehmen.
5. Die Haftung seitens der Firma Behram Behrami beauftragten Dritten
gegenüber dem Kunden ist auf die Höhe des für die Dienstleistung schriftlich
vereinbarten Entgelts begrenzt. Es können keine Folgeschäden aus
Verzögerung, unvollständiger Leistung, entgangenem Gewinn oder sonstiger,
seitens des Kunden mit der durch ihn bei Behram Behrami bestellten
Dienstleistung zusammenhängender Folgen geltend gemacht werden. Der
Kunde kann hierzu ausschließlich Minderung, Erlass oder Erstattung des
vereinbarten Entgelts verlangen, Vereinbarungen dazu bedürfen der
Schriftform.
6. Insbesondere stellt der Kunde als Auftraggeber und Genehmigungsinhaber
und/oder Nutzer einer Halteverbotszone Behram Behrami von allen
Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen oder Schäden frei.
7. Wird die Leistung durch Dritte erbracht, geht die Haftung, soweit hierüber
hinausreichend, auf den tatsächlichen Dienstleister über.
8. Die Erteilung einer beantragten behördlichen Genehmigung kann nicht
garantiert werden, diese ist vielmehr von örtlichen Gegebenheiten und/oder
Entscheidungen der zuständigen Behörde abhängig. Leistungen, die für die
Beantragung erbracht wurden (z. B. Ortsbesichtigungen, Gebühren), werden
vom Kunden bezahlt, auch wenn keine Genehmigung durch Behörden erteilt
wird.
9. Der Kunde ist sich prinzipiell der unmöglich vollständigen Datensicherheit im
Internet bewusst und stellt Behram Behrami daher von allen möglichen
Ansprüchen aus Schäden, die durch die Nutzung des Internetangebots von
Behram Behrami, der Datenübertragung und den Zugriff auf Server frei.
Insbesondere sind diese nicht begrenzt auf Schäden an eingesetzter Hard-
und Software. Ebenso wird der Kunde nichts unternehmen, was eine
Manipulation oder eine Beeinflussung des normalen Serverbetriebes
und/oder der Datenverarbeitung/Abrechnung bedeutet.
10.Der Kunde stimmt einer Speicherung und der Weitergabe der erhobenen
Daten von Behram Behrami zur Erbringung von Leistungen durch
beauftragte Dritte zu. Behram Behrami verpflichtet sich, diese Daten nur zu
Abrechnungs- und internen Statistikzwecken zu nutzen und nicht weiter zu
veräußern.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches
Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, insbesondere für Auftraggeber,
welche keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist ausschließlich
unser Geschäftssitz. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in
einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich der
Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt
auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber
wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine
Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien
am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwider läuft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf
beweglicher Sachen
1. Geltung der AGB
Die Lieferungen und Angebote für Verbrauchsgüter erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
1. In Prospekten, Anzeigen, usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich
der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 14 Kalendertage gebunden.
2. Aufträge des Käufers bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung des Verkäufers.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks
Ausführung dieses Auftrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
3. Preise, Preisänderungen
1. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder
tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit
der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen
die letztgenannten Preise die zunächst Vereinbarten um mehr als 10%, so ist
der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Änderungsvorbehalt
Handelsübliche und zumutbare Farb- und Materialabweichungen bei
Materialoberflächen oder -beschichtungen bleiben vorbehalten.
5. Lieferfrist
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
6. Selbstbelieferungsvorbehalt
Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden
Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die
Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt
unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige
Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will,
das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im Falle
des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher
ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei
Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der
Verkäufer – nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen
Frist zur Leistung – zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des
Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist
bleiben unberührt. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die
Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und
diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten
zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
8. Zahlung
1. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung ausgewiesen.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des
Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und
wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
3. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der
Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis berechtigt.
9. Mängelhaftung
Der Käufer ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten
nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, dem
Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem
Käufer möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für
Mängelrechte des Käufers dar.
10.Haftungsbegrenzung
1. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem
Produkthaftungsgesetz,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie
für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die
Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des
Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen.
2. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung
sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum
Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
3. Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag
nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen
Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der
Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im
Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.
11.Verjährung
1. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich
aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr.
2. Die Verjährungsfrist nach Ziffer 11.1. gilt auch für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig von deren
Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht
im Zusammenhang stehen.
3. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der
Ablieferung.
12.Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Sitz des Verkäufers.

 

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